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Dr. Maya Neidenowa
RechtsanwältinGinka Tabanska
RechtsanwältinDer Gesetzentwurf des Ministeriums für regionale Entwicklung und Infrastruktur sieht für Bauunternehmer (auch aus den Mitgliedsstaaten der EU) die Pflicht zur Eintragung in einem neu zu schaffenden zentralen Register für Bauunternehmer vor.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf über ein zentrales Register der natürlichen und juristischen Personen, die Bautätigkeiten ausführen, wurde Anfang 2006 vom Ministerium für regionale Entwicklung und Infrastruktur angekündigt. Nachdem dieser mit Vertretern der Fachverbände in diesem Sektor abgestimmt wurde, wurde der Entwurf ergänzt und überarbeitet. Die endgültige Fassung wurde Anfang Juni vom Ministerrat angenommen.
Das Gesetz betrifft alle natürlichen Personen (Einzelkaufleute) sowie juristische Personen, die Bautätigkeiten auf dem Gebiet der Republik Bulgarien ausüben.
Die Hauptziele des Gesetzes richten sich auf die Schaffung von Bedingungen zum Schutz der Interessen der Verbraucher, der staatlichen, kommunalen und anderen Wirtschaftssubjekte, die Baudienstleistungen in Bulgarien in Anspruch nehmen.
Es wird erwartet, dass durch das neue Gesetz die Haftung der Bauunternehmer zwecks Verbesserung der Qualität in der Bauindustrie verstärkt wird, sowie Bedingungen von Selbstverwaltung und Regulierung der Bauindustrie geschaffen werden.
Vorgesehen ist eine effektivere Kontrolle der Bauunternehmer mittels der Eintragung in einem zentralen Register der Bauunternehmen. Neben den bulgarischen Bauunternehmen können sich auch Konkurrenzunternehmen aus der Europäischen Union eintragen lassen, wenn sie den Anforderungen für bulgarische Bauunternehmen entsprechen.
Damit die Möglichkeiten einer Monopolbildung in der Baubranche eingeschränkt werden, sieht der Gesetzentwurf die Bildung einer neuen Institution – der „Konföderation der bulgarischen Bauunternehmer“ – vor, in der die Arbeitgeberverbände aus der Baubranche Mitglieder sein können. Der Entwurf bestimmt die Funktionen, Aufgaben und die Verwaltungsorgane dieser Institution, sowie die Bildung einer besonderen Kommission, die die Eintragung, Löschung und Änderungen der Daten im zentralen Register für Bauunternehmen vornehmen wird.
Die Eintragung in diesem Register wird entsprechend der Kategorien der Bauprojekte erfolgen (für Ausführungen erster und zweiter Kategorie von Bauprojekten und für Ausführungen von Bauprojekten dritter, vierter und fünfter Kategorie gemäß Art. 137 des Gesetzes über die Regulierung des Territoriums – dem bulgarischen Baugesetzbuch- ) sowie nach verschiedenen Arten von Bau- und Montagearbeiten, für deren Ausführung die Entsprechung mit den Anforderungen des Gesetzes nachgewiesen werden muss.
Um ein Zertifikat zur Ausführung von Bauprojekten erster und zweiter Kategorie zu erhalten (d.h. für die Realisierung von großen Infrastrukturprojekten und Objekten von nationaler Bedeutung), haben die Bauunternehmen drei besondere Bedingungen zu erfüllen: 1) die durchschnittliche Anzahl des Personals soll nicht weniger als 50 Personen betragen; 2) der Vorjahresumsatz soll nicht weniger als 1.500.000,00 Leva betragen; 3) der Wert der langfristigen materiellen Aktiva für den gleichen Zeitraum soll über 200.000,00 Leva liegen. Diejenigen, die ein Zertifikat zur Ausführung von Projekten der ersten und zweiten Kategorie erhalten haben, können auch Projekte der restlichen Kategorien ausführen.
Alle Bauunternehmer, unabhängig von der Kategorie des Bauprojektes und der Art der Bau- und Montagearbeiten, für die sie eine Eintragung beantragen, haben eine Reihe von administrativen, technischen und finanziellen Anforderungen zu erfüllen. Der Eintragung unterliegen nur natürliche und juristische Personen, die nach dem Handelsgesetz und dem Gesetz über die Genossenschaften eingetragen sind, die keine fälligen Schulden gegenüber dem Staat, den Gemeinden und Sozialversicherungsfonds und die notwendige technische Ausrüstung zur Ausübung der entsprechenden Bau- und Montagearbeiten haben. Zusätzlich ist erforderlich, dass die Bewerber ständig über ein qualifiziertes technisches Personal verfügen, das im festen Anstellungsverhältnis steht. Wesentlich ist auch die Bedingung des Vorliegens einer gültigen Versicherung für Schäden, die infolge einer Nichterfüllung der Verpflichtungen der Bauunternehmer eintreten können.
Das Register enthält technische und finanzielle Information über die Bauunternehmer einschließlich einer Liste der Projekte, die diese während der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Der Entwurf sieht vor, dass jedermann Auskunft über die im Register eingetragenen Personen und deren Tätigkeit einholen kann.
In dem Gesetzentwurf ist eine einjährige Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, binnen derer sich die Bauunternehmer in dem zentralen Register eintragen müssen und das entsprechende Zertifikat besitzen müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ausführung der Bautätigkeiten der ersten bis fünften Kategorie sowie der ausdrücklich in einer Anlage benannten Bau- und Montagetätigkeiten denjenigen Personen untersagt, die nicht in dem Register eingetragen sind.
Die Bußgeldhöhe für die Ausführung von Bauprojekten der ersten und zweiten Kategorie durch Personen, die nicht eingetragen sind, beträgt zwischen 5.000,00 und 50.000,00 Leva, für die Bauprojekte der dritten, vierten und fünften Kategorie 3.000,00 bis 20.000,00 Leva.